Bundespolizei vollstreckt acht Haftbefehle
Ein 29-jähriger syrischer Staatsangehöriger wurde in Pomellen, aus Polen kommend als Mitreisender in einem PKW mit polnischer Zulassung festgestellt und kontrolliert. Die Person wies sich mit einem deutschen Reiseausweis und einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Stade wegen der Straftat Gefährliche Körperverletzung. Er zahlte eine Geldstrafe von 2440,00 Euro und 10,00 Euro Restgeldstrafe sowie 104,00 Euro Verfahrenskosten. Damit wendete er 61 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Ein 37-jähriger Deutscher wurde an gleicher Stelle aus Polen kommend als Mitreisender in einem PKW mit polnischer Zulassung festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen der Straftat Betrug. Er zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 750,00 Euro und 10,40 Euro Restgeldstrafe sowie 94,50 Euro Verfahrenskosten. Hier wären sonst 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken gewesen.
Ein 24-jähriger Rumäne wurde durch die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Diebstahl gesucht. Auch er konnte die Geldstrafe in Höhe von 500,00 Euro und 86,00 Euro Kosten zahlen und wendete damit 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Die Staatsanwaltschaft Bückeburg suchte einen 38-jährigen Polen wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Er zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 150,00 Euro und wendete damit 3 Tage Ordnungshaft ab.
Ein 46-jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde durch die Staatsanwaltschaft Gießen wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 500,00 Euro und 86,00 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Die Zahlung befreite ihn von 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe.
Ein 33-jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht. Er zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 300,00 Euro und 73,50 Euro Verfahrenskosten. Andernfalls wären hier 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken gewesen.
Am 18. November 2023 wurde ein 56-jähriger Pole im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen auf der Bundesstraße 104, am ehemaligen Grenzübergang Linken, festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Tübingen wegen Trunkenheit im Verkehr. Eine Geldstrafe in Höhe von 900,00 Euro und 116,00 Euro Verfahrenskosten waren hier zu vollstrecken. Der Pole konnte die geforderten Geldsummen nicht aufbringen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert und muss jetzt 45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5652701