Vier Reisebusse ohne ausreichenden Versicherungsschutz
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass an den Bussen norwegische Kurzkennzeichen angebracht waren, welche nur für den skandinavischen Raum zugelassen sind. Auch ein Versicherungsschutz für die Fahrzeuge besteht nur dort. Einen darüberhinausgehenden Haftpflichtversicherungsschutz für Deutschland konnten die vier ukrainischen Fahrzeugführer nicht vorlegen.
Gegen die Fahrzeugführer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Ausländerhaftpflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Zur Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens wurden jeweils 300 Euro Sicherheitsleistung erhoben.
Den Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt bis zum Vorliegen eines ausreichenden Versicherungsschutzes untersagt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5662229