Strafanzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmittel

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37637
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Strafanzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmittel

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Strafanzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmittel

Pinnow (ots) - Einem 33-jährigen Griechen wurde sein Bedürfnis am 5. Dezember 2023 gegen 1:20 Uhr zum Verhängnis.

Er wurde durch bundespolizeiliche Unterstützungskräfte des Bundespolizeireviers Ahlbeck aus Stralsund unmittelbar im Anschluss kontrolliert, auch weil eine zweite Person in einem PKW bei der Anfahrt der Bundespolizisten flüchtete und auch nicht gestellt werden konnte.

Der griechische Staatsangehörige wies sich mit einem griechischen Führerschein aus. Bei der Durchsuchung der Person nach weiteren Ausweisdokumenten wurde ein Tütchen (Gesamt 0,6 Gramm) mit weißem Pulver, vermutlich Kokain, sichergestellt. Der 33-Jährige verweigerte alle weiterführenden Angaben zum Betäbungsmittel, zum Reisezweck und zum flüchtigen Kfz.

Nach Abschluss der Maßnahmen unter anderem Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz fanden noch die Überprüfung der angegebenen Meldeadresse in Anklam und Vorlage des Reisepasses vor Ort statt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5665155
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „VG 2023“