Fehlende Barmittel sorgen für Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz
Der 38-Jährige wies sich mit seinem gültigen ukrainischen biometrischen Reisepass sowie mit einem gültigen polnischen Aufenthaltstitel aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Mainz wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Zahlung der Geldstrafe von 450,00 Euro sowie 245,07 Euro Kosten hätte ihn von der 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe befreit. Diese konnte er aufgrund fehlender Barmittel allerdings nicht entrichten und wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5667422