Ausschreibung zur Festnahme
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Hof wegen Straftaten gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro und Verfahrenskosten i. H. v. 93,00 Euro zu zahlen. Ersatzweise waren 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken.
Auf Grund fehlender Barmittel musste der Mann in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert werden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5669947