Nach mutmaßlicher Körperverletzung ins Gefängnis
Noch während der Befragung der Geschädigten erschienen zwei männliche Personen, wobei es sich hierbei um den mutmaßlichen Täter sowie um einen Zeugen handelte.
Bei der Personalienfeststellung des mutmaßlichen Täters und Überprüfung im Fahndungssystem stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den 31-jährigen Deutschen zwei Festnahmehaftbefehle der Staatsanwaltschaft Rostock vorlagen. Zum einem galt es eine Geldstrafe in Höhe von 25,- Euro wegen Kennzeichenmissbrauchs zuzüglich 94,50 Euro Kosten zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag anzutreten. In einem weiteren Haftbefehl waren 1.040,- Euro und 86,- Euro Kosten wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 52 Tagen fällig. Da er beide Summen vor Ort nicht zahlen konnte, erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt. Zudem wurde gegen den 31-Jährigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet.
Aber auch bei dem mutmaßlichen 28-jährigen Zeugen konnten die Beamten eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Rostock zur Vermögensabschöpfung in Höhe von 440,- Euro wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermitteln. Da dieser zum Zeitpunkt der Kontrolle weder über Barmittel noch Wertgegenstände verfügte, wurde er noch vor Ort entlassen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5680939