Hinweise des Polizeipräsidiums Rostock zum Versammlungsgeschehen am 22. Januar 2024

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Maik Thomaß
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Hinweise des Polizeipräsidiums Rostock zum Versammlungsgeschehen am 22. Januar 2024

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Hinweise des Polizeipräsidiums Rostock zum Versammlungsgeschehen am 22. Januar 2024

Rostock, Landkreis Rostock, Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg (ots) - Für den 22. Januar 2024 sind im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rostock mehrere Versammlungen, u.a. in Form von Fahrzeugkonvois angemeldet. Neben möglichen Beeinträchtigungen im Bereich der zentralen Versammlungsorte in der Hansestadt Rostock sowie in Schwerin ist insbesondere vor dem Hintergrund der Fahrzeugkonvois in folgenden Bereichen zeitweise mit zum Teil erheblichen Verkehrseinschränkungen zu rechnen:

Hansestadt Rostock & Schwerin (ab 06:00 Uhr):

In beiden Städten müssen Verkehrsteilnehmer jeweils im gesamten Stadtgebiet, insbesondere jedoch in den Innenstadtbereichen, mit Beeinträchtigungen sowie Wartezeiten rechnen.

Landkreis Rostock (ab 06:00 Uhr):
* Stadtgebiet Teterow
* B 108 Zwischen Teterow und Kronskamp * L 39 zwischen Kronskamp und Kessin
* Stadtgebiet Güstrow
* B 103 zwischen Güstrow und Kronskamp
* Stadtgebiet Bad Doberan, ausgehend von der Galopprennbahn
* L 12 zwischen Galopprennbahn und Stadtgebiet Bad Doberan
* B 105 zwischen Bad Doberan (Alexandrinenplatz) und der Hansestadt Rostock

Hansestadt Wismar & Landkreis Nortwestmecklenburg (ab 07:00 Uhr):
* Stadtgebiet Wismar mit dem Schwerpunkt Bürgerpark/ Lübsche Burg
* B 106 zwischen Wismar und dem Abzweig B104 (hinter der Ortslage Kirch Stück)
* B 106 Westumfahrung Schwerin bis zur B 321

Landkreis Ludwigslust-Parchim (ab 07:00 Uhr):
* Stadtgebiete Ludwigslust und Parchim
* B 321 zwischen Parchim und Schwerin
* B 321 zwischen Hagenow und Schwerin
* L 72 zwischen Ludwigslust und Schwerin

In den o.g. Bereichen müssen sich Verkehrsteilnehmer auf längere Fahrzeiten einstellen oder sollten, sofern möglich, auf Fahrten verzichten. Die Polizei wird in allen Bereichen im Einsatz sein, um das Recht auf Versammlungsfreiheit zu schützen, einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten sowie verkehrslenkende Maßnahmen zu treffen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/5695415
Redaktion Maik Thomaß
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