Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (Repowering) der mbb Bredentin 2 GmbH & Co. KG in der Gemarkung Bredentin; Auslegung Gemehmigungsbescheid
Nr.AA-Nr.: 3/2024 | 22.01.2024 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der mbb Bredentin 2 GmbH & Co. KG (Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen) mit Bescheid vom 18.12.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen am Betriebsstandort Kuhs (Gemarkung Bredentin, Flur 2, Flurstücke 60, 58 und 62) erteilt.Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
- Auf Antrag vom 28.07.2022 wird der mbb Bredentin 2 GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, wie folgt drei Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.
Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:
ID: 1225-01
Typ: VESTAS V162-6.2 MW
max. elektr. Leistung [MW]: tags: 6,200 nachts: 3,622
Nabenhöhe [m]: 117,0 (inkl. 2,0 m Fundamentabsenkung)
Rotordurchmesser [m]: 162
Gesamthöhe über Grund [m]: 198
max. Gesamthöhe über NN [m]: 236
Schallleistungspegel Le, max * [dB(A)]: tags: 106,5 [Mode PO6200] nachts: 99,7 [Mode SO6]
ID: 1225-02
Typ: VESTAS V150-6.0 MW
max. elektr. Leistung [MW]: tags: 6,000 nachts: 3,997
Nabenhöhe [m]: 125,0
Rotordurchmesser [m]: 150
Gesamthöhe über Grund [m]: 200
max. Gesamthöhe über NN [m]: 233
Schallleistungspegel Le, max * [dB(A)]: tags: 106,6 [Mode PO6000] nachts: 99,7 [Mode SO6]
ID: 1225-03
Typ: VESTAS V150-6.0 MW
max. elektr. Leistung [MW]: tags: 6,000 nachts: 3,997
Nabenhöhe [m]: 125,0
Rotordurchmesser [m]: 150
Gesamthöhe über Grund [m]: 200
max. Gesamthöhe über NN [m]: 236
Schallleistungspegel Le, max * [dB(A)]: tags: 106,6 [Mode PO6000] nachts: 99,7 [Mode SO6]
* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:
ID: 1225-01
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33: R: 33316893; H: 5972679
Gemarkung: Bredentin
Flur: 2
Flurstück: 60
ID: 1225-02
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33: R: 33316200; H: 5972317
Gemarkung: Bredentin
Flur: 2
Flurstück: 58
ID: 1225-03
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33: R: 33316736; H: 5971323
Gemarkung: Bredentin
Flur: 2
Flurstück: 62
Tabelle 2: Standort der WEA
Zu den genehmigten Anlagen gehören als Nebeneinrichtungen die Kranstellplätze sowie die neu herzustellenden Zuwegungen von den WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg) sowie die parkinternen Kabeltrassen. - Der Betrieb der drei WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:
- IO Kuhs, Ringstraße 44b 30 dB(A)
- IO Kuhs, Rostocker Chaussee 9 31 dB(A)
- IO Bredentin, Dorfstr. 19 32 dB(A)
- IO Bredentin, Dorfstraße 20 31 dB(A)
- IO Siemitz, Neue Straße 1 32 dB(A)
- IO Siemitz, Ringstraße 6 31 dB(A)
- IO Kuhs, Ergänzungsfläche 2 30 dB(A) - Die sofortige Vollziehung sämtlicher Nebenbestimmungen wird angeordnet.
- Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 01.01.2027 mit dem Bau der Anlagen begonnen wurde.
- Die mbb Bredentin 2 GmbH & Co. KG hat vor Baubeginn, also vor Beginn der Baufeldfreimachung, eine Ersatzzahlung in Höhe von 79.483,82 EUR gemäß § 12 Abs. 4 NatSchAG M-V i.V.m. § 15 Abs. 6 BNatSchG an die Landeskasse des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu leisten. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.
- Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 23.01.2024 bis einschließlich 05.02.2024 wie folgt eingesehen werden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Mo bis Do: 7:30 – 15:30 Uhr
Fr: 7:30 – 13:00 Uhr
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme nach telefonischer Absprache (0385-58867518) auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.
Darüber hinaus wird der Genehmigungsbescheid ab dem 23.01.2024 im zentralen
Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.