Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA Gischow II), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 5. Februar 2024
Nr.B 16/24 | 05.02.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Erneuerbare Energie Mecklenburg GmbH & Co. KG (Leibnizplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von vier WKA am Standort 19386 Lübz, Gemarkung Burow, Flur 1: Flurstücke 125, 128, 134 und 187. Geplant sind insgesamt vier WKA des Typs Nordex N163-6.8 MW mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Gesamthöhe von 245,5 m.Nr.B 16/24 | 05.02.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlagen sollen voraussichtlich im II. Quartal 2024 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Das Vorhaben unterliegt gemäß § 7 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, UVP-Bericht) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Brand und Katastrophenschutz
- Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Bauordnung, Straßen und Tiefbau
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Luftfahrtbehörde
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Straßenbauamt Schwerin
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Landesforst M-V
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
- Deutscher Wetterdienst
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde“
- Vodafone GmbH
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Ericsson Services GmbH
- Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
- 50 Hertz Transmission GmBH
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 13. Februar 2024 bis einschließlich 12. März 2024 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Amt Eldenburg Lübz (Am Markt 22, 19386 Lübz), Altbau 2. Etage, Raum 10
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 – 16:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03873/1507310 oder unter Tel. 03873/1507318) die Einsichtnahme im Amt Eldenburg Lübz möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Gischow II“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 13. Februar 2024 bis einschließlich 12. April 2024 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Gischow II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 4. Juni 2024 ab 9:00 Uhr
im Bürgerhaus Lübz, Bürgersaal, Am Markt 23, 19386 Lübz
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.