Bundespolizisten vollstreckten sechs Haftbefehle
Ein 36-jähriger Litauer wurden am 17. Februar 2024 gegen 3:30 Uhr im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen auf der Autobahn 11 am ehemaligen Grenzübergang Pomellen aus Polen kommend durch Unterstützungskräfte aus Ratzeburg kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung 36-jährigen ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Die Geldstrafe in Höhe von 1972,84 Euro wurde durch Bekannte im Polizeirevier Röbel bezahlt, womit er sich 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ersparte.
Drei Stunden später wurde ein 24-jähriger Pole kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Stralsund. Demnach hat P1 eine Geldstrafe in Höhe von 229 Euro nach dessen Zahlung konnte er um 7:45 Uhr seine Fahrt fortsetzen.
Im Verlaufe des 17. Februar 2024 und des folgenden Sonntages wurden noch zwei weitere polnische und ein kroatischer Staatsangehöriger im Rahmen von Ausschreibungen angehalten. Sie konnte ihre Reise nach Zahlung der Geldstrafen fortsetzen. Ein 26-jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Dresden zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht und musste 716 Euro entrichten. Ein 47-jähriger Kroate hatte eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Berlin zur Strafvollstreckung/Vermögensabschöpfung wegen schweren Raubes und konnte eine Teilschuld entrichten.
Zu gut Letzt wurde in den Vormittagsstunden des 18. Februar 2024 ein 34-jähriger Pole kontrolliert, dessen fahndungsmäßige Überprüfung eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft München zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ergab. Die Zahlung seiner Geldstrafe in Höhe von 2816,13 Euro ersparte ihm 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5717220