Raser in Stralsund erwischt
Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches im Grundtatbestand eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg vorsieht.
Zu prüfen wird sein, inwiefern sich der Delinquent noch in einer möglichen Probezeit befand, was gegebenenfalls eine Verlängerung selbiger und eine Nachschulung nach sich ziehen könnte. Auch besteht die Möglichkeit solch eine Geldbuße zu verdoppeln, nämlich regelmäßig dann, wenn Vorsatz anstelle einer Fahrlässigkeit anzunehmen ist - entsprechende Gerichtsurteile bejahen einen Vorsatz bei einer entsprechenden Überschreitung von mehr als 50 % der erlaubten Geschwindigkeit. In dem vorliegenden Fall beliefe sich die Geldbuße dann auf 800 Euro.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108767/5725945