Durchsuchungsmaßnahme bei Unternehmer aus Neubrandenburg
Dem Deutschen wird in diesen Strafsachen unter anderem vorgeworfen, sich über Soziale Medien offen ausländerfeindlich und queerkritisch zu äußern. Diese Äußerungen gehen augenscheinlich über die freie Meinungsäußerung nach Art.5 GG hinaus. Er steht zudem unter Verdacht, volksverhetzende und beleidigende Posts gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg formuliert, und veröffentlicht zu haben. In diesem Zusammenhang wird außerdem die Veröffentlichung eines Tanzvideos des Oberbürgermeisters aus dem Jahr 2024 im Rahmen einer privaten Veranstaltung hinsichtlich eines Verstoßes gegen des Kunsturhebergesetz geprüft.
Aufgrund der Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg den umgesetzten Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Neubrandenburg beantragt. Dieser wurde durch die zuständigen Richter erlassen. Die Ermittlungen in diesen Verfahren dauern an. Die Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen ist noch nicht beendet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/5727878