Verfassungsfeindlichen Parolen und Grußformen
Gegen 20:05 Uhr erhielt die Polizei durch den 34-jährigen Geschädigten Kenntnis von dem Sachverhalt. Die sofort eingesetzten Polizeikräfte stellten umgehend zwei 25 und 36-jähgrige Tatverdächtige im Nahbereich fest. Laut aktueller Erkenntnisse sei der in Syrien geborene, geschädigte Deutsche zuvor unvermittelt durch die in Güstrow wohnhaften Tatverdächtigen verbal mittels verfassungsfeindlicher Parolen sowie volksverhetzender Äußerungen attackiert worden. Zu körperlichen Übergriffen sei es nicht gekommen.
Die alkoholisierten, polizeibekannten Tatverdächtigen erhielten nach Abschluss der polizeilichen Anzeigenaufnahme einen Platzverweis für den Bereich des Rosengartens. Gegen beide Personen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung, Volksverhetzung sowie der Verwendung verfassungsfeindlicher Parolen und Grußformen eingeleitet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108766/5815771