Unerlaubte Einreise und Rückführung nach Schweden
Er wies sich mit einer schwedischen Asylbewerberkarte und einem ungültigen Aufenthaltstitel aus.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein.
In Abstimmung mit den schwedischen Behörden konnten die Bundespolizisten zudem die Rückführung des afghanischen Staatsangehörigen nach Schweden initiieren und unmittelbar vollziehen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5984001