Rückführung nach Kontrolle im Hauptbahnhof
Nach Rücksprache mit den italienischen Behörden stand fest, dass der Mann in Italien weder gemeldet war noch über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügt. Ermittlungen ergaben zudem, dass er drei Tage zuvor nach Deutschland einreiste.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht, dem Bundespolizeipräsdium und der Bundespolizeidirektion Frankfurt organisierten die Beamten die Abschiebung über den Flughafen Frankfurt/Main.
Der Mann trat am 15. Februar 2026 den Flug nach Indien an, die Rückführung verlief ohne besondere Vorkommnisse.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6217522