Aufgefundenen Leichnam in der Südstadt
Im Ergebnis der Auswertung erster Zeugenvernehmungen wurde am 2. März 2026 ein 39-jähriger Beschuldigter vorläufig festgenommen, der am 3. März 2026 dem Haftrichter beim Amtsgericht Rostock vorgeführt wurde. Dieses erließ den durch die Staatsanwaltschaft Rostock beantragten Haftbefehl. Danach besteht bei dem Beschuldigten der dringende Tatverdacht, den Geschädigten bereits vor geraumer Zeit im Streit unter Einwirkung stumpfer Gewalt getötet zu haben und das Opfer in der Folgezeit an die spätere Auffindestelle verbracht zu haben. Der Tatverdacht ergibt sich aufgrund einer Übereinstimmung der Angaben der Zeugen mit dem beim Geschädigten festgestellten Verletzungsbild.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/6227518