Hauptverhandlung ferngeblieben, jetzt geht es hinter Gittern
Im Rahmen der Kontrolle stellten sie fest, dass gegen den 18-Jährigen ein Haftbefehl des Amtsgerichts Stendal vorlag. Der Mann war trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung nicht zu einem anberaumten Hauptverhandlungstermin erschienen. Gegen ihn liegt eine Anklage wegen Wohnungseinbruchdiebstahls sowie wegen des Führens verbotener Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes vor.
Die Bundespolizisten führten den Mann dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Stendal vor. Dieser ordnete die Einlieferung des 18-Jährigen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt an.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6247917