Haftbefehl noch am Tag der Ausschreibung vollstreckt
Im Rahmen der Kontrolle stellten sie fest, dass gegen den 34-Jährigen Deutschen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Rostock vorlag. Das Amtsgericht Rostock verurteilte ihn zuvor, aufgrund von Trunkenheit im Straßenverkehr, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Bemerkenswert: Die zuständige Stelle trug die Fahndungsnotierung erst am selben Tag - dem 2. April 2026 - in die polizeilichen Systeme ein.
Die Bundespolizisten brachten den Mann anschließend in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6249154