Verstoß gegen das Waffengesetz nach unerlaubten Hantieren mit Luftdruckpistole

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Maik Thomaß
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Verstoß gegen das Waffengesetz nach unerlaubten Hantieren mit Luftdruckpistole

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Verstoß gegen das Waffengesetz nach unerlaubten Hantieren mit Luftdruckpistole

Schwerin - Am frühen Morgen des 22. Januar 2017 meldete sich ein Zeuge beim Polizeinotruf und teilte mit, dass eine männliche Person im Bereich der Straßenbahnendhaltestelle Hegelstr. mit einem Revolver schießen würde.
Die umgehend zum Einsatzort eilenden Beamten stellten im Haltestellenbereich einen Mann fest, der eine täuschend echte Luftdruckpistole bei sich führte. Diese Waffe ist zwar nicht verboten, jedoch ist zum Führen einer solchen Waffe ein Waffenschein erforderlich. Diesen konnte der Mann, der bereits am Vorabend durch Randalieren und auch in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung trat, nicht vorweisen.

Die Waffe wurde sichergestellt. Außerdem wurden ein Strafverfahren und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet, da das Schießen mit Luftdruckwaffen in der Öffentlichkeit nicht gestattet ist.
Redaktion Maik Thomaß
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