Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen während einer Klassenfahrt

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Maik Thomaß
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Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen während einer Klassenfahrt

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Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen während einer Klassenfahrt

Rostock - Die Leiterin einer Rostocker Schule meldete sich am 7. März 2017 bei der Polizei und teilte mit, dass es am 2. März 2017 während einer Klassenfahrt nach Berlin durch zwei Schüler der 9. Klasse zu strafbaren Handlungen gekommen sei.
Die beiden Schüler im Alter von 15 und 16 Jahren zeigten bei einem Museumsbesuch vor Plakaten mit Abbildungen von Adolf Hitler und Joseph Goebbels den sog. Hitlergruß und machten davon Fotos. Die beiden Lehrerinnen, die die Schulklasse begleiteten wurden durch Mitschüler und einen Museumsmitarbeiter auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Sie stellten die beiden Schüler zur Rede und veranlassten die Löschung der gefertigten Fotos, um eine Verbreitung zu verhindern.

Die Kriminalpolizei ermittelt nunmehr gegen die beiden Schüler wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Redaktion Maik Thomaß
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