Vierten Haftbefehl innerhalb von 72 Stunden vollstreckt
| Nachdem noch am Morgen des 22. Juni 2017 ein kroatischer Staatsangehöriger in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde, weil er eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 2653,56 Euro nicht zahlen konnte, war es am Nachmittag ein 28-jähriger polnischer Staatsangehöriger, der durch die Beamten kontrolliert wurde. Auch bei ihm stellten die Bundespolizisten eine Fahndungsnotierung zur Festnahme fest. Gesucht wurde er von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). | Er hatte 900,- Euro wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu entrichten oder ersatzweise 30 Tage Haft zu verbüßen. Er entschied sich zur Zahlung der Geldstrafe und konnte daraufhin seine Reise fortsetzen. |
Wieder Festnahme im Seehafen Rostock