Selbststeller im Seehafen
Und tatsächlich, gegen den Mann lag ein Bußgeldbescheid in Höhe von 108,50 Euro des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vor. Ihm wurde vorgeworfen, im Mai 2016 als Fahrer eines Lkw auf der Autobahn den Mindestabstand von 50 m nicht eingehalten zu haben. Da zwischenzeitlich schon ein Mahnbescheid vorlag, erhöhte sich die zu zahlende Summe auf 118,50 Euro. Die Beamten nahmen das Geld entgegen und quittierten ihm die Einzahlung. Im Anschluss setzte der Mann seine Reise mit einem erleichterten Gewissen fort.