Verbot der Nutzung von unbemannten Fluggeräten (Drohnen) anlässlich der Sprengung des Müritz-Hotels in Klink

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Maik Thomaß
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Verbot der Nutzung von unbemannten Fluggeräten (Drohnen) anlässlich der Sprengung des Müritz-Hotels in Klink

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Verbot der Nutzung von unbemannten Fluggeräten (Drohnen) anlässlich der Sprengung des Müritz-Hotels in Klink

Klink (ots) - Aufgrund vermehrter Anfragen zur Nutzung von unbemannten Fluggeräten, sogenannten Drohnen, anlässlich der Sprengung des ehemaligen Müritz-Hotels in Klink am 28. September 2017 macht die Polizei auf folgende rechtlichen Grundlagen aufmerksam.
Gemäß Paragraph 21b, Absatz 1, Satz 2 der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30. März 2017 ist der Betrieb von unbemannten Fluggeräten über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, ... und anderen Einsatzorten von Organisationen und Behörden mit Sicherheitsaufgaben, ... verboten.Für die morgige Sprengung darf im festgelegten Sicherheitsradius (ca. 300m) zuzüglich weiterer 100m im seitlichen Abstand nicht mit unbemannten Luftfahrtsysteme und Fluggeräte geflogen werden. Diese Festlegung ist gemäß des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V und in Abstimmung mit der Luftfahrtbehörde M-V getroffen worden.
Redaktion Maik Thomaß
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