Schulwegsicherung - Mehrere Verstöße gegen die Gurtpflicht geahndet
| Dabei waren in fünf Fällen Kinder nicht oder nicht richtig mit Sicherheitsgurten oder auf Kindersitzen in den Autos gesichert. Die andere Hälfte betraf Fahrer oder Beifahrer der kontrollierten Autos. Gegen die betreffenden Autofahrer, bei denen es sich vorwiegend um die Eltern handelte, wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. | Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Kinder erst ab einem Alter von 12 Jahren oder einer Körpergröße von 150 cm ohne eine Sitzerhöhung in einem Fahrzeug mitfahren dürfen. Beamte des Polizeireviers Sternberg hatten im Rahmen der Schulwegsicherung zwischen 07 und 08 Uhr insgesamt 30 Fahrzeuge kontrolliert. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108763/3939500