Führen eines Sportbootes unter Einfluß von Alkohol, Verstoß Pflichtversicherung und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Beim Führer des Sportbootes wurde Atemalkohol festgestellt und ein Atemalkoholtest durchgeführt. Die Messung ergab einen Wert von 1,4 Promille. Daraufhin erfolgte die Verbringung der Person mittels Dienst-Kfz zur Blutprobenentnahme ins Krankenhaus Waren. Eine Anzeige gem. § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr - gegen den Sportbootführer wurde gefertigt. Auf der Fahrt mit dem Dienst-Kfz zum Forsthaus am Eldenburger Kanal konnte gegen 19.00 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum durch die Kollegen der WSP ein Dirtbike mit einem Jugendlichen festgestellt werden. Da dieser keinen Helm aufgesetzt hatte, erfolgte eine Kontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass das Bike nicht zugelassen und der Fahrzeugführer auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Anzeigen wegen Verstoß des Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis erfolgten.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108749/3985636