Ermittlungserfolg der Rostocker Kriminalpolizeiinspektion und der Staatsanwaltschaft Rostock
| Die beiden 28- bzw. 39-jährigen Beschuldigten aus Rostock müssen sich nun dem Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung stellen, die mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet wird. | Die Rostocker Kriminalpolizeiinspektion und die Staatsanwaltschaft Rostock konnten in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Erfolge mit der Suche von Tätern über die Medien erzielen. Beide Behörden bedanken sich bei allen Hinweisgebern für die Unterstützung. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/3996154