Reisender handelte sich unnötige Strafanzeige ein

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Maik Thomaß
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Reisender handelte sich unnötige Strafanzeige ein

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Reisender handelte sich unnötige Strafanzeige ein

[b]Seehafen[/b] (ots) - Weil sein originaler spanischer Aufenthaltstitel beschädigt und kaum mehr lesbar war, entschied sich ein algerischer Staatsangehöriger kurzerhand auf illegale Weise eine Kopie fertigen zu lassen. Für diese Kopie zahlte er 100,- Euro an einen Mann, den er in einem Cafe in Spanien zuvor getroffen hat. Bereits einen Tag später soll er dann das gefälschte Dokument erhalten haben. Bei seiner Kontrolle durch die Bundespolizisten im Seehafen Rostock am 7. November 2018 gegen 20:00 Uhr legte er neben seinem Reisepass auch den gefälschten Aufenthaltstitel vor. Doch den geschulten Augen der Beamten entging nicht, dass mit dem vorgelegten Dokument etwas nicht stimmte und es stellte sich schnell heraus, dass es sich hierbei um eine Totalfälschung handelte. Nachdem ihm diese Erkenntnis mitgeteilt wurde, legte er den Beamten den beschädigten originalen Aufenthaltstitel vor.Die weiteren Ermittlungen anhand des originalen Dokuments ergaben, dass der Algerier ordnungsgemäß in Spanien gemeldet ist und sich im Schengen-Gebiet aufhalten darf. Nun kommt neben den gezahlten 100,- Euro noch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung hinzu, da er bei der Kontrolle ein gefälschtes Dokument vorgelegt hat. Diese Unannehmlichkeiten und Kosten hätte er sich ersparen können, wenn er sich zu den spanischen Behörden begeben und sich ein neues Dokument hätte ausstellen lassen. Nach Beendigung der Anzeigenaufnahme konnte der Mann die Dienststelle verlassen und seine Reise fortsetzen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4109492
Redaktion Maik Thomaß
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