Haftbefehl nach Straftat innerhalb der Bewährungszeit

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Maik Thomaß
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Haftbefehl nach Straftat innerhalb der Bewährungszeit

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Haftbefehl nach Straftat innerhalb der Bewährungszeit

[b]Hagenow[/b] (ots) - Ein mit Haftbefehl gesuchter Mann aus Rostock ging den Beamten der Bundespolizei am 23. November 2019 gegen 22:30 Uhr bei einer Kontrolle am Bahnhof in Hagenow Land ins Netz. Gegen den 28-Jährigen wurde durch das Amtsgericht Rostock ein Sicherungshaftbefehl erlassen, nachdem dieser im Mai 2017 wegen mehrerer Fälle des Erschleichens von Leistungen (Fahren ohne Fahrschein) zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten rechtskräftig verurteilt wurde.Die Vollstreckung wurde durch das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt und die Bewährungszeit mit Beschluss auf zwei Jahre festgesetzt. Da der Beschuldigte innerhalb der Bewährungszeit erneut straffällig geworden und er flüchtig ist, wurde die Aussetzung der Haftvollstreckung mit dem Sicherungshaftbefehl widerrufen. Der Mann wurde dem Haftrichter vorgeführt und anschließend zur nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt verbracht.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4449409
Redaktion Maik Thomaß
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