Haftbefehl zur Zahlung von 4.000 Euro
| [b]Überseehafen[/b] (ots) - Im Rahmen der Intensivierung der Kontrollen im Binnengrenzverkehr überwachten die Bundespolizisten am Morgen des 19. März 2020 im Überseehafen den Fährverkehr aus Schweden. Hierbei konnten sie einen rumänischen Staatsangehörigen als Mitinsasse eines Transporters ermitteln. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den 33-jährigen Mann im Juli 2019 durch die Staatsanwaltschaft Passau ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen wurde. Grundlage hierfür war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Passau vom Januar 2019. | Mit Urteil des Amtsgerichts wurde er zur Zahlung einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt, wovon 99 Tage noch zu vollstrecken waren. Von der geforderten Geldstrafe in Höhe von 3960,- Euro konnte der Mann vor Ort lediglich 3682,- Euro aufbringen. Ein Anruf bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ergab, dass die Zahlung dieser Summe vorerst zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe ausreichend ist und der Haftbefehl gelöscht werden kann. Nach Übergabe des Zahlungsbeleges durch die Bundespolizisten, konnte der seine Reise fortsetzen und nach Hause zurückkehren. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4552615