Sämtliche Ersatzfreiheitsstrafen werden bis auf weiteres ausgesetzt
[b]Schwerin[/b] - „Um den Justizvollzug möglichst vor der Ausbreitung des Coronavirus‘ zu verschonen, müssen wir alles dafür tun, die Bewegungen in den Justizvollzug zu minimieren. Dazu gehören auch Vollstreckungen, die nicht zwingend jetzt erfolgen müssen, wie zum Beispiel fast alle Ersatzfreiheitsstrafen. Wenn kein zwingender Grund dagegenspricht, werden bis auf weiteres keine neuen Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt. Sie werden aber nicht aufgehoben. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten sein, falls bis dahin die zu zahlende Geldstrafe noch immer nicht beglichen ist. Auch bereits laufende Ersatzfreiheitsstrafen werden unterbrochen und müssen nur dann nicht wieder angetreten werden, wenn die noch zu zahlende Geldstrafe beglichen ist. Das ist eine Maßnahme, um Kapazitäten in den Justizvollzugsanstalten freizuhalten und das Infektionsrisiko zu begrenzen“, sagt Justizministerin Hoffmeister.
Bundesweit haben sich die Justizministerien ebenso darauf verständigt, dass die Gefangenensammeltransporte ab Montag, 23. März 2020, bis auf weiteres entfallen. Diese Transporte sind in einem länderübergreifenden Liniennetz organisiert, um zum Beispiel Gefangene als Zeugen in andere Bundesländer zu fahren. Ministerin Hoffmeister: „Die Justiz leistet in dieser Ausnahmesituation ihren Beitrag und minimiert Vorgänge, die aufgeschoben werden können und die Handlungsfähigkeit der Justiz nicht gefährden. Dabei denken wir vor allem auch an unsere Bediensteten in der Justiz, hier speziell im Justizvollzug, um sie vor dem Coronavirus zu schützen.“