Gesundheitsminister Glawe fordert Aufrechterhaltung der Sonderregelung

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Maik Thomaß
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Gesundheitsminister Glawe fordert Aufrechterhaltung der Sonderregelung

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Gesundheitsminister Glawe fordert Aufrechterhaltung der Sonderregelung

Schwerin - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. April 2020 beschlossen, dass die bis zum 19. April 2020 geltende Sonderregelung, wonach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können, nicht verlängert wird. „Diesen G-BA-Beschluss halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für kontraproduktiv zu unseren gemeinsamen Bemühungen, Infektionsketten SARS-CoV-2 bestmöglich zu unterbrechen, die Ausbreitung des Virus so zu verlangsamen, dass eine Balance zwischen Gesundheitswesen, Ökonomie und gesellschaftlichem Leben kontrolliert austariert werden kann“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe am Sonntag. Laut dem Beschluss gilt ab morgen (Montag, 20. April 2020) wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine entsprechende Krankschreibung erhält, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
Schreiben an Bundesgesundheitsminister Spahn
Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Glawe hat sich mit einem Schreiben in dieser Sache an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt und um Klärung gebeten. „Wir haben, zwischen Bund und Ländern abgestimmt, begonnen, ab dem 20. April eine erste Phase der Lockerung bisheriger Restriktionen zu beginnen. Die hierfür notwendigen Rechtsverordnungen befinden sich bundesweit in ihrer Verkündungsphase. Der hier in Rede stehende G-BA-Beschluss würde die durch Bund und Länder gerade gefundene Balance zwischen Gesundheitswesen, Ökonomie und gesellschaftlichem Leben gefährden“, machte Glawe in seinem Schreiben deutlich.

Gesundheitsminister Glawe hat den Bundesgesundheitsminister gebeten, sich den G-BA-Beschluss bis auf weiteres nicht zu Eigen machen. „Ziel muss es sein, das Gesundheitswesen, insbesondere hier gleichermaßen Ärzte, Pflegekräfte und Patienten im ambulanten Bereich zu schützen. Deshalb muss hier weiter gelten, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.
Der Gemeinsame Bundesauschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser. (Quelle: g-ba.de)
Redaktion Maik Thomaß
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