Gesundheitsminister Harry Glawe begrüßt Umdenken des Gemeinsamen Bundesausschusses

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Maik Thomaß
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Gesundheitsminister Harry Glawe begrüßt Umdenken des Gemeinsamen Bundesausschusses

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Gesundheitsminister Harry Glawe begrüßt Umdenken des Gemeinsamen Bundesausschusses

Schwerin - Gesundheitsminister Harry Glawe hat das Umdenken des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Gesundheitswesen begrüßt, Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen nun doch per Telefon zuzulassen. „Das ist der einzig richtige und vernünftige Schritt in der jetzigen Situation. Das medizinische Personal muss weiter geschützt werden, genauso wie die Patienten in den Praxen. Es darf bei diesen Fragen kein „Hü und Hott“ geben. Wir brauchen verlässliche und klare Entscheidungen auch in Corona-Zeiten. Der Einsatz von Mecklenburg-Vorpommern für die Aufrechterhaltung der Sonderregelung hat sich gelohnt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe am 20. April 2020.

Ärzte, Pflegekräfte und Patienten im ambulanten Bereich schützen
Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Glawe hatte sich in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Spahn gewandt und sich für eine Verlängerung der Sonderregelung ausgesprochen, wonach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können. Der Gemeinamen Bundesausschuss (G-BA) hatte am Freitag (17.04.2020) ursprünglich beschlossen, dass die bis Sonntag (19. April 2020) geltende Sonderregelung, wonach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können, nicht verlängert wird. „Ziel muss es sein, Ärzte, Pflegekräfte und Patienten im ambulanten Bereich zu schützen. Trotz der bundesweiten Lockerungen setzen wir alles weiter daran, die Ausbreitung des Virus so zu verlangsamen, dass eine Balance zwischen Gesundheitswesen, Ökonomie und gesellschaftlichem Leben kontrolliert austariert werden kann“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.
Der Gemeinsame Bundesauschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser (Quelle: g-ba.de).
Redaktion Maik Thomaß
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