Gesundheitsminister Harry Glawe begrüßt Umdenken des Gemeinsamen Bundesausschusses
Verfasst: 21.04.2020, 12:59
Gesundheitsminister Harry Glawe begrüßt Umdenken des Gemeinsamen Bundesausschusses
Ärzte, Pflegekräfte und Patienten im ambulanten Bereich schützen
Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Glawe hatte sich in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Spahn gewandt und sich für eine Verlängerung der Sonderregelung ausgesprochen, wonach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können. Der Gemeinamen Bundesausschuss (G-BA) hatte am Freitag (17.04.2020) ursprünglich beschlossen, dass die bis Sonntag (19. April 2020) geltende Sonderregelung, wonach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können, nicht verlängert wird. „Ziel muss es sein, Ärzte, Pflegekräfte und Patienten im ambulanten Bereich zu schützen. Trotz der bundesweiten Lockerungen setzen wir alles weiter daran, die Ausbreitung des Virus so zu verlangsamen, dass eine Balance zwischen Gesundheitswesen, Ökonomie und gesellschaftlichem Leben kontrolliert austariert werden kann“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.Der Gemeinsame Bundesauschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser (Quelle: g-ba.de).