Landesregierung beschließt Diskussionspapier mit Wirtschaftskammern und Kreditinstituten
Neben umfangreichen Steuerstundungen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen sollte vor allem mit Krediten Hilfe geleistet werden, um die Unternehmen durch die Krise zu bringen. Finanzminister Reinhard Meyer war zu diesem Thema fortlaufend mit Vertretern der Wirtschaft im Gespräch, um auszuloten, wo weitere Unterstützung notwendig ist. Aus diesen Gesprächen ist ein Diskussionspapier entstanden, mit dem bei der Bundesregierung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der EU-Kommission um Hilfe geworben wird.
Unterstützung wird vor allem bei der Kreditvergabe gewünscht. Zwar hat der Bund die Haftungsgarantie in der vergangenen Woche für den Schnellkredit bereits auf 100 Prozent erhöht, allerdings greift diese Änderung nur für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und nur unter bestimmten Bedingungen. Vor allem kleinere inhabergeführte Unternehmen profitieren folglich nicht von der Neuregelung: „Die Entscheidung des Bundes, die Rückhaftung auf 100 Prozent zu erhöhen war richtig. Das hilft, Kreditentscheidungen zu beschleunigen und notleidenden Unternehmen schnellstmöglich Liquidität zu verschaffen. Wir müssen jetzt an die Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten denken und gleiche Regeln anwenden. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern sind diese Firmen das Rückgrat der Wirtschaft, sie brauchen jetzt schnelle Hilfen.“
Als wichtigen Beitrag zur schnellen Kreditprüfung sollte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf eine eigene Risikoprüfung bei Krediten bis zu 10 Mio. Euro verzichten. So würde bei den meisten Kreditanträgen die Prüfung der Hausbanken ausreichen und die benötigten Finanzmittel schnellstmöglich den Unternehmen bereitgestellt werden können. Zudem sollte auch die Erweiterung der Laufzeiten aller staatliche abgesicherten Kredite geprüft werden.
Einen Sonderfall stellen Start-ups dar. Da die Hausbanken hier bei Kreditentscheidungen nur selten auf Geschäftsergebnisse der Vergangenheit abstellen können, sollte der Bund seine Rückgarantien entsprechend anpassen. So könnten auch diese besonders innovativen Unternehmen gestützt werden.
Einen Punkt des Diskussionspapieres konnte die Landesregierung bereits abarbeiten: Den Wunsch nach Ausweitung der Kindernotbetreuung auf Beschäftigte der Kreditwirtschaft. Indem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Banken und Sparkassen zur Berufsgruppe in systemrelevanten Bereichen gezählt werden, können auch deren Kinder ab 27. April 2020 die Notbetreuungsmöglichkeiten des Landes nutzen.
Eine wichtige Forderung bleibt die Erhöhung des gesetzlichen Satzes des Kurzarbeitergeldes auf 80 bzw. 87 Prozent. Hierzu hatte auch der Landtag die Landesregierung aufgefordert, gegenüber dem Bund tätig zu werden. Diese Erhöhung sei gerade für Mecklenburg-Vorpommern wichtig, betonte Finanzminister Reinhard Meyer. „Wir haben überdurchschnittlich viele Beschäftigte in der Tourismuswirtschaft, die ganz besonders unter der Pandemie zu leiden hat. Viele Angestellte in Hotels und Gastronomie sind daher aktuell in Kurzarbeit. Wenn Kellner, Köche oder auch Hotelfachleute auf mehr als ein Drittel ihres Gehalts verzichten müssen, ist es kaum mehr möglich, die Miete zu zahlen und die Familie zu ernähren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“
Diskussionspapier von Banken, Sparkassen und Wirtschaftskammern in Mecklenburg-Vorpommern sowie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Die Corona-Krise stellt alle vor enorme Herausforderungen. Das gilt für die Menschen und Unternehmen in unserem Land ebenso wie für die Kreditwirtschaft und die staatlichen Institutionen. Es geht jetzt um schnelle Hilfen, die auch dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden. Mit ihren jeweiligen Programmen haben Bund und Land dazu bereits enorme Kraftanstrengungen unternommen. Diese Programme werden jetzt gemeinsam mit den Kreditinstituten und den Wirtschaftskammern umgesetzt.
Aus den begleitenden Gesprächen hat die Landesregierung einige wichtige Punkte herausgearbeitet und aus den unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten Anregungen gesammelt, für die sie um die Unterstützung durch die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die EU-Kommission wirbt.
- Vertrauensvolle Kreditkommunikation zwischen Banken und Unternehmen, um eine bedarfsgerechte Beratung sicherzustellen.
- Ausweitung der 100 prozentigen Haftungsgarantie des Staates für die Darlehensprogramme des Bundes, auch für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten.
- Längere Laufzeiten bei staatlich garantierten Krediten inklusive einer möglichen Kombinierbarkeit der Hilfsmaßnahmen (Darlehen, Garantien, Kapitalmaßnahmen und Zuschüsse).
- Anpassung der KfW-Bedingungen:
- Verzicht auf eine eigene Risikoprüfung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei Beträgen bis 10 Mio. €,
- Konkretisierung der Prüfungsmaßstäbe für Kreditinstitute bei der Haftungsfreistellung durch die KfW,
- Anerkennung von Stundungsvereinbarungen zwischen Kreditnehmer und Hausbank durch die KfW. - Konkretisierung der Maßstäbe für branchenübliche Sorgfaltspflichten bei der Kreditvergabe im Fall einer singulären Krise durch die BaFin.
- Mit Blick auf die Kindernotbetreuung und die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit:
Möglichkeit zur Anerkennung der Beschäftigten von Banken und Sparkassen als Berufsgruppen in systemrelevanten Bereichen. - Erhöhung des gesetzlichen Satzes für das Kurzarbeitergeld auf 80 bzw. 87 Prozent (§105 SGB III).
- 50 prozentige Rückbürgschaft des Bundes bei Landesbürgschaften.
- Förderung junger innovativer Unternehmen bzw. Start Ups, auch durch eine mögliche Erhöhung der Rückgarantie des Bundes bei Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft.