Erleichterte Investitionszuschüsse für die Kinobranche - Kulturstaatsministerin Grütters wirbt für einheitliche Neustarts
Folgende Änderungen der Fördergrundsätze sind vorgesehen:
- Anhebung der maximalen Höhe des Bundesanteils an der Zuwendung von 40 % auf 80 % der förderfähigen Kosten.
- Die übrigen 20 % zur Schließung der Finanzierung können durch komplementäre Förderungen oder den Eigenanteil der Kinos gedeckt werden.
- Verzicht auf eine zwingende Kofinanzierung durch investive Förderprogramme der Länder.
Grütters weiter: „Zu weiteren Hilfen, die insbesondere auch den Kinos zugutekommen sollen, die derzeit noch nicht vom Zukunftsprogramm profitieren, bin ich mit dem Bundesfinanzministerium im engen Austausch und zuversichtlich, dass wird bald auch hier gemeinsam eine gute Lösung finden werden.“
Neben finanzieller Hilfen für Investitionen und Betrieb bedürfe es aber auch rasch eines bundesweit einheitlichen Konzepts für die Wiedereröffnung der Kinos. Es müsse nun von den Kinoverbänden dringend ein Termin genannt werden, zu dem bundesweit alle Kinos wieder geöffnet haben. Die Kinos bräuchten eine verlässliche zeitliche Perspektive, und auch einen angemessenen zeitlichen Vorlauf. So müssten sie die baulichen und organisatorischen Vorkehrungen treffen, um einen für die Kinobesucher und die Beschäftigten sicheren Kinobetrieb zu ermöglichen. Detaillierte Konzepte der Verbände lägen hierfür schon länger vor und mit E-Ticketing, zeitlich versetzen Vorstellungen und Abstandsgewährleistungen verfügten die Kinos über gute Voraussetzungen, um wieder zu öffnen.
„Zudem starten die Verleiher neue Filme in der Regel zu bundeweit einheitlichen Terminen. Nur ein zeitlich abgestimmtes Öffnungsszenario ermöglicht es, dass wirklich alle Kinos gleichermaßen von den Filmen profitieren können, auf die wir alle so sehr warten. Dies zu ermöglichen, ist nun Aufgabe der politisch Verantwortlichen. Hierbei brauchen sie aber auch Unterstützung durch die Verbände, in dem diese sich auf einen gemeinsamen Start-Termin verständigen. Unterschiedliche Zeitpläne sind da nicht hilfreich“, so Grütters.
Die Antragstellung beim Zukunftsprogramm Kino und weitere Informationen zu den erleichterten Bedingungen sind demnächst auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA) unter http://www.ffa.de abrufbar. Die geänderten Fördervoraussetzungen sind befristet bis zum 31.12.2020.