Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach Parkplatzschlägerei

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Maik Thomaß
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Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach Parkplatzschlägerei

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Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach Parkplatzschlägerei

[b]Neubrandenburg[/b] (ots) - Am 23. Juni 2020 ging bei der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums um 19:02 Uhr ein Notruf eines besorgten Neubrandenburgers ein, der eine gegenwärtige Schlägerei zwischen mehreren Personen auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Ihlenfelder Vorstadt zum Inhalt hatte. Die sofort eingesetzten Funkstreifenwagen des Polizeihauptreviers Neubrandenburg bzw. des Autobahnpolizeireviers Altentreptow konnten im Nahbereich des Parkplatzes drei männliche deutsche Staatsangehörige im Alter von 38, 39 und 27 Jahren feststellen, die zuvor in wechselseitige Körperverletzungen verwickelt waren. Nach ersten Erkenntnissen war es nach einem vorsätzlichen Treten eines Hundes zur tätlichen Auseinandersetzung vor dem Supermarkt gekommen. Bei der Annäherung der Polizeibeamten skandierte eine männliche Person aus der Gruppe heraus in Richtung der Beamten den Hitlergruß. Bei den Folgemaßnahmen agierte eine männliche Person der Gruppe zurückhaltend und folgte den Weisungen der Polizei. Die anderen beiden Tatverdächtigen traten aggressiv gegenüber den Polizeibeamten auf.Ein 39-jähriger Tatverdächtiger nahm Kampfhaltung ein und drohte die Polizisten zu schlagen. Ein avisierter Angriffsversuch auf die Polizeibeamten wurde durch unmittelbaren Zwang unterbunden und die Person zur Verhinderung weiterer Straftaten nach richterlicher Anordnung in Gewahrsam genommen. Ein vollzogener Drogenvortest beim Tatverdächtigen verlief positiv. Zudem ergab eine durchgeführte Atemalkoholüberprüfung einen Wert von 2,38 Promille. Bei dem Einsatz wurde kein Polizeibeamter verletzt. Der zweite namentlich bekannte Tatverdächtige konnte, wie der dritte Begleiter auch, vor Ort polizeilich entlassen werden. Auf den 39-jährigen Tatverdächtigen warten nun Ermittlungsverfahren wegen des Straftatverdachts der Körperverletzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Kriminalpolizei Neubrandenburg hat die Ermittlungen in der Sache aufgenommen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/4632566
Redaktion Maik Thomaß
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