Sieben alkoholisierte Fahrzeugführer mit sehr hohen Promillewerten kontrolliert
Am selben Abend gegen 21:30 Uhr stellten auch die Beamten des Polizeihauptreviers Waren eine Trunkenheitsfahrt fest. Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit fiel den Polizeibeamten ein 46-jähriger deutscher Fahrradfahrer auf, der in Schlangenlinien fuhr. Die Beamten hielten diesen an. Die Polizisten führten daraufhin eine Atemalkoholkontrolle durch, welche einen Wert von 2,11 Promille ergab.
Am 25.Juli 2020 gegen 0:30 Uhr ist auch den Neubrandenburger Polizeibeamten einen Radfahrer aufgefallen, der im Reitbahnweg in Schlangenlinien fuhr. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,19 Promille.
Am 25.Juli 2020 gegen 9:00 Uhr meldete sich ein aufmerksamer Hinweisgeber bei der Polizei und teilte mit, dass auf der B96 ein Fahrzeug in Schlangenlinien fahren soll. Die Beamten kontrollierten das beschriebene Fahrzeug und stellten bei der 41-jährigen deutschen Fahrzeugführerin einen Atemalkoholwert von 2,82 Promille fest. Danke an den Hinweisgeber!
Am 26.Juli 2020 folgten drei weitere Feststellungen wegen Trunkenheit im Verkehr. Dabei konnten zwei alkoholisierte Rad- und ein alkoholisierter PKW-Fahrer kontrolliert werden.
Zum einen wurde in Neustrelitz gegen 1:30 Uhr ein 33-jähriger Fahrradfahrer angehalten. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten Atemalkoholgeruch, woraufhin sie einen Alkoholtest mit dem Radfahrer durchführten. Das Ergebnis zeigte einen Wert von 1,78 Promille.
Zum anderen wurden auch die Polizeibeamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg auf einen Radfahrer aufmerksam, der ihnen auf der Sponholzer Straße auffiel. Der durchgeführte Atemalkoholtest bei dem 35-Jährigen ergab einen Promillewert von 1,99 Promille.
In einem weiteren Fall haben die Beamten des Polizeireviers Malchin einen 34-jährigen deutschen Fahrzeugführer kontrolliert, da er in Schlangenlinien vor den Beamten fuhr und dabei mehrmals die Mittelspur überfuhr. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,13 Promille.
In den genannten Fällen wurden Strafanzeigen wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet. Des Weiteren wurden zur Beweissicherung Blutprobenentnahmen der alkoholisierten Fahrer*innen entnommen, sowie bei der PKW-Fahrer*innen deren Führerscheine und Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/4663148