Hanse- und Universitätsstadt Rostock weitet Corona-Kontrollen aus
Die Verbreitung des Virus geht nachweislich in erheblichem Umfang auf größere und ungezwungene Feierlichkeiten vor allem in geschlossenen Räumen zurück. Es ist daher umso wichtiger, auch bei diesen Gelegenheiten die Hygienevorschriften einzuhalten, um eine unbeabsichtigte Weitergabe der Infektion zu verhindern. Auch kommt es im Ernstfall zwingend darauf an, dass das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen von Infizierten nachverfolgen kann, um einen Ausbruch schnell eindämmen zu können. Alle Besucherinnen und Besucher öffentlicher Einrichtungen und Lokalitäten werden daher - auch wenn es umständlich sein mag - nachdrücklich dazu aufgefordert, ihre Kontaktdaten korrekt und leserlich in den entsprechenden Nachverfolgungslisten zu hinterlassen. Dies ist ein wichtiger Beitrag, die Gesundheit und unter Umständen sogar das Leben der eigenen Familienmitglieder oder nahestehender (Risiko-)Personen zu schützen.
Werden im Rahmen der durchgeführten Kontrollen entsprechende Verstöße von Betreibern oder Gästen festgestellt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Dies ist jeweils eine Einzelfallentscheidung mit Blick auf die konkrete Situation. Kriterien sind dabei u.a. Einsichtigkeit und Häufigkeit. Wer also absichtlich oder fortdauernd gegen die üblichen Sicherheitsregeln verstößt oder als Gastronom Hygienemaßnahmen nur auf dem Papier ergreift, sollte auch mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Polizei und Ordnungsdienst hoffen jedoch, dass dies möglichst selten nötig ist, und setzen auf das Verantwortungsbewusstsein aller Rostockerinnen und Rostocker.
Quelle: rathaus.rostock.de