Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn wegen Trunkenheit im Verkehr

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Maik Thomaß
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Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn wegen Trunkenheit im Verkehr

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Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn wegen Trunkenheit im Verkehr

[b]Überseehafen[/b] (ots) - Gegen 21:30 Uhr kontrollierten Bundespolizeibeamte des Bundespolizeireviers Überseehafen am 18. Oktober 2020 einen 44-jährigen Rumänen, der mit der Fähre aus Schweden einreiste. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten dann fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn wegen Trunkenheit im Verkehr bestand und er durch die Staatsanwaltschaft Gießen zur Ermittlung seines Wohnortes wegen Betruges ausgeschrieben war.Dem Vollstreckungshaftbefehl lag ein Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Paderborn zugrunde, mit der er zur Zahlung einer Geldstrafe von insgesamt 2.160,00 Euro (180 Tagessätzen à 12,00 Euro) verurteilt wurde. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf 539,53 Euro. Da er der Zahlung der Geldstrafe nicht nachkommen konnte, wurde er durch die Bundespolizeibeamten nach Ermittlung seines Wohnortes in die nächst gelegene Justizvollzugsanstalt zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe verbracht.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4738117
Redaktion Maik Thomaß
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