NWM: "Lockdown-Regeln" gelten ab 2. November 2020

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Maik Thomaß
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NWM: "Lockdown-Regeln" gelten ab 2. November 2020

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NWM: "Lockdown-Regeln" gelten ab 2. November 2020

Nordwestmecklenburg

Kontaktbeschränkungen:
Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten und Kontakte außerhalb ihres Haushaltes auf ein Minimum zu reduzieren.

Treffen im öffentlichen Raum sind auf die Mitglieder zweier Haushalte und maximal 10 Personen begrenzt.

Zusammenkünfte feiernder Menschen sind sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich verboten. Zusammenkünfte aus familiären Anlässen bleiben unberührt.

Ebenfalls werden Versammlungen, Veranstaltungen und Menschenansammlungen beschränkt (§8). Es gelten Ausnahmen zum Beispiel für Glaubensgemeinschaften.


Schließungen und Auflagen:
Bis auf Friseure werden zahlreiche Service-Betriebe geschlossen, darunter zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios und Tattoo-Studios.

Freizeiteinrichtungen wie Kinos (auch Autokinos), Theater, Freizeitparks, Zirkusse, Innenbereiche von Zoos und Tierparks sind geschlossen.

Spezialmärkte können nicht stattfinden (z.B. Handwerks-, Floh- oder Trödelmärkte).

So genannte „Tourismusaffine Dienstleistungen“ werden ebenfalls wieder untersagt.

In Gaststätten ist nur noch der ist nur noch außer-Haus-Verkauf zulässig.


Sport
Grundsätzlich sind sportliche Betätigungen auf den Individualsport beschränkt. Ausnahmen gelten allerdings für den Kinder- und Jugendsport sowie für den Profisport.

Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen.


Reisen und Tourismus

Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist untersagt – das gilt für Hotels und Pensionen genauso wie für Ferienwohnungen. Personen die spätestens am 1. November 2020 angereist sind, dürfen noch bis zum 5. November 2020 beherbergt werden.

Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern werden erneut untersagt. Es gelten allerdings Ausnahmen für Personen mit Zweitwohnsitz, sog. Dauercamper, Besuche in der Kernfamilie und unaufschiebbare Umzüge oder berufliche Einreisegründe.


Die Verordnung tritt am 2. November 2020 in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. November 2020.

Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V)
Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg
Redaktion Maik Thomaß
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