COVID-19 positiv getesteter Asylbewerber unerlaubt aus Quarantäneeinrichtung entfernt
Dieses Haus hat eine Kapazität von 40 Betten und ist mit einem Zaun umfriedet. Für die Betreuung und Bewachung stehen rund um die Uhr Mitarbeitende des Betreibers und der Sicherheitsfirma zur Verfügung. Der Asylbewerber wurde über das positive Testergebnis informiert. Vermutlich im Laufe des Vormittags ist es ihm gelungen, das Zimmer unbemerkt zu verlassen und den Zaun zu überwinden.
Durch das LAiV wurde umgehend die örtliche Polizeidienststelle sowie das zuständige Gesundheitsamt informiert. Die polizeilichen Suchmaßnahmen dauern derzeit an.
Hintergrund: Asylbewerber, die sich über einen längeren Zeitraum nicht in den EAE (Erstaufnahmeeinrichtungen) des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgehalten haben und zu diesen zurückkehren, werden vorübergehend in vorgelagerten Einrichtungen der EAE untergebracht, bis das Ergebnis eines Tests auf COVID-19 vorliegt. Falls der Test negativ ausfällt, können die Asylbewerber die EAE betreten.
Bei einem positiven COVID-19-Testergebnis werden die Asylbewerber, in Abhängigkeit von eventuellen Symptomen, entweder in eine Klinik oder in die Quarantäneunterkunft Parchim verbracht. Die positiv auf COVID-19 getesteten Asylbewerber haben sich bis zu der Verbringung nach Parchim in Selbstisolation in den vorgelagerten Einrichtungen der EAE zu begeben.
Die Quarantäneanordnung wird durch die Mitarbeitenden des Betreibers (Malteser Werke) und der Sicherheitsfirma überwacht. Seit Beginn der COVID-19-Pandemie wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 57 Asylbewerber positiv auf COVID-19 getestet. Aktuell befinden sich zwei Asylbewerber auf Grund einer COVID-19-Erkrankung in der Quarantäneeinrichtung Parchim beziehungsweise in klinischer Behandlung.