VR: Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Kreisverwaltung
Landkreis Vorpommern-Rügen - Der Landkreis Vorpommern-Rügen teilt mit, dass ab Montag den 16. November 2020 in den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.
Das gilt für alle Personen, die sich in Gebäuden aufhalten, die dem Hausrecht des Landkreises Vorpommern-Rügen unterliegen. Einzelheiten entnehmen sie bitte dieser Allgemeinverfügung.