Justizministerkonferenz sieht Justizvollzug in Impfpriorität weit oben
„Natürlich können nicht alle gut 3.000 Justizbediensteten unseres Landes sofort eine Impfung erhalten. Daher haben wir in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich eine erste Liste erarbeitet und sie dem Gesundheitsministerium vorgelegt. Für den Justizvollzug geht es dabei um sensible Bereiche wie Quarantäne-Station, medizinische Abteilung und Küche. An den Gerichten und Staatsanwaltschaften können eilige Haftsachen zum Beispiel nicht aus dem Homeoffice erledigt werden. Auch Betreuungsrichter*innen, Gerichtsvollzieher*innen oder Wachtmeistereien müssen berücksichtigt werden. Es ist eine verantwortungsbewusste Auswahl, die für das erste getroffen werden muss. Mir ist sehr daran gelegen, dass die Rechtspflege und die Sicherheit auch weiterhin in diesen Zeiten von Corona gewährleistet bleiben. Selbstverständlich ist die Impfung für Justizbedienstete freiwillig“, sagt Ministerin Hoffmeister.