Straßenreinigungsgebühren erhöhen sich 2021
Für 70 Prozent aller Gebührenpflichtigen fällt die Steigerung mit 1,1 Prozent am geringsten aus. Das bedeutet für eine Familie in einer Mietwohnung im Nordwesten oder Nordosten der Stadt eine Steigerung um durchschnittlich 0,20 Euro pro Jahr. Für einen Besitzer oder eine Besitzerin eines Einfamilienhauses mit 600 Quadratmeter Grundstück beträgt die Steigerung in einer Straße der Reinigungsklasse 6 rund drei Euro.
Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr wurden Gebührenüberschüsse aus der Nachkalkulation des Jahres 2019 gebührenmindernd angerechnet.
Die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Straßenreinigungsgebühren werden von der Stadt Rostock für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßenreinigung erhoben, soweit die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümer bzw. auf die zur Nutzung Berechtigten übertragen worden ist. Die Straßenreinigung umfasst die allgemeine Säuberung der Straßen, sowie die Schneeräum- und Streupflicht. Weitere Informationen sind in der Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nachzulesen.
Quelle: rathaus.rostock.de