Kreishäuser werden für Besucherverkehr geschlossen
Der Zutritt zu den Kreishäusern ist nur noch mit Termin gestattet. Termine können über die Servicerufnummern der Fachämter vereinbart werden.
Die Besucher*innen werden jeweils am Empfang durch Mitarbeiter*innen abgeholt und nach Ende des Termins wieder zum Ausgang begleitet. In den Kreishäusern besteht Maskenpflicht. Die Dienststelle verteilt drei waschbare Mund-Nasenbedeckungen für den persönlichen Schutz der Mitarbeiter*innen..
Für die Beschäftigten der Kreisverwaltung sind Dienstreisen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns untersagt, innerhalb des Landes sind sie nur in dringenden Angelegenheiten und nach Abstimmung mit Vorgesetzten zulässig.
Die Arbeit innerhalb des Kreisgebiets wird sichergestellt. Die Mitarbeiter*innen wurden auf ihre Dienstpflicht hingewiesen. Die gegenwärtige Aussetzung der Präsenzpflicht an den Schulen sowie die Empfehlungen Kinder – wenn möglich – nicht in Kindertageseinrichtungen zu geben, führt nicht zu Freistellungen. Schulen und Kindertageseinrichtungen sind grundsätzlich geöffnet.
Die Kantinen in den Kreishäusern sind für externe Gäste geschlossen. Mitarbeiter*innen sind angehalten ihre Mahlzeit möglichst am Arbeitsplatz einzunehmen.
Quelle: Landkreis Rostock