Neue Allgemeinverfügung aufgrund hoher Infektionszahlen
Damit verbunden sind weitere Kontakteinschränkungen. Danach müssen private Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes und eine weitere Person beschränkt werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Weihnachtsfest vom 24. bis zum 26.12.2020. Diese Verordnung tritt für den Landkreis ab dem 18.12.2020 sofort in Kraft.
An der Lage im Landkreis hat sich, im Vergleich zum 16.12.2020 nichts wesentliches verändert: Erneut liegt die Zahl der Infektionen mit 88 sehr hoch. Im Vordergrund steht weiterhin der Nachweis von Neuerkrankungen bei Kontaktpersonen zu bereits gesicherten Fällen. Das Grundmuster: die Ansteckung innerhalb der Familie.
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte