Quarantäneregelung und Mitwirkungspflichten verlängert
Das Gesundheitsamt weist daher erneut darauf hin, dass eine weitestgehende Kontaktreduzierung und Mitwirkung beim Erkennen und Unterbrechen von Infektionsketten notwendig sind. Für den gesamten Landkreis Rostock sind die strengen Quarantäneregeln und Verpflichtungen für Infizierte und Kontaktpersonen daher verlängert worden.
Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt nun bis zum Ablauf des 31. Januar, also die Zeit des Shutdowns.
Die Regeln für Infizierte in der Übersicht:
Sie sind unter Quarantäne gestellt. Wenn Sie keine Symptome entwickeln, endet die Quarantäne frühestens mit Ablauf des 10. Tages nach erstem Positivtest. Wenn Sie Symptome entwickeln, endet die Quarantäne frühestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit. Das Gesundheitsamt legt das Quarantäneende fest.
Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock zu unterstützen. Sie müssen eine Kontaktliste erstellen und an das Gesundheitsamt senden.
- Personen, die in den letzten 48 Stunden ohne Mund-Nase-Bedeckung, länger als 15 min, mit weniger Abstand als 1,5 m in Ihrer Nähe waren.
- Personen, die in den letzten 48 Stunden mit Ihnen mindestens eine halbe Stunde in einem geschlossenen Raum waren.
Regeln für Kontaktpersonen von der Liste in der Übersicht:
Sie sind unter Quarantäne gestellt. Diese Quarantäne endet mit Ablauf des 14. Tages nach Ihrem letzten Kontakt mit der infizierten Person, wenn Sie keine Symptome entwickeln.
Wenn Sie Symptome entwickeln, informieren Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Es wird ein Abstrich veranlasst. Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock zu unterstützen.
➜ Merkblatt für Infizierte mit Kontaktliste
➜ Merkblatt für Kontaktpersonen
Allgemeinverfügung mit Quarantäne- und Mitwirkungsregeln
Allgemeinverfügung (Verlängerung)
Quelle: Landkreis Rostock