Seite 1 von 1

Quarantäneregelung und Mitwirkungspflichten verlängert

Verfasst: 09.01.2021, 19:02
von Maik Thomaß

Quarantäneregelung und Mitwirkungspflichten verlängert

Landkreis Rostock - Infektionen in Pflegeeinrichtungen bekommen derzeit hohe öffentliche Aufmerksamkeit. Eine Auswertung des Infektionsgeschehens im Landkreis Rostock zeigt jedoch, dass der Anteil an den Gesamtfallzahlen bei rund 25 Prozent liegt (Auswertungszeitraum vom 11. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021). Das bedeutet, dass die meisten Infektionen außerhalb solcher Einrichtungen, also mitten unter uns festgestellt werden!
Das Gesundheitsamt weist daher erneut darauf hin, dass eine weitestgehende Kontaktreduzierung und Mitwirkung beim Erkennen und Unterbrechen von Infektionsketten notwendig sind. Für den gesamten Landkreis Rostock sind die strengen Quarantäneregeln und Verpflichtungen für Infizierte und Kontaktpersonen daher verlängert worden.

Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt nun bis zum Ablauf des 31. Januar, also die Zeit des Shutdowns.

Die Regeln für Infizierte in der Übersicht:
Sie sind unter Quarantäne gestellt. Wenn Sie keine Symptome entwickeln, endet die Quarantäne frühestens mit Ablauf des 10. Tages nach erstem Positivtest. Wenn Sie Symptome entwickeln, endet die Quarantäne frühestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit. Das Gesundheitsamt legt das Quarantäneende fest.

Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock zu unterstützen. Sie müssen eine Kontaktliste erstellen und an das Gesundheitsamt senden.
  1. Personen, die in den letzten 48 Stunden ohne Mund-Nase-Bedeckung, länger als 15 min, mit weniger Abstand als 1,5 m in Ihrer Nähe waren.
  2. Personen, die in den letzten 48 Stunden mit Ihnen mindestens eine halbe Stunde in einem geschlossenen Raum waren.
Sie müssen Ihren Kontakten von der Liste Ihre Infektion mitteilen und ihnen sagen, dass die Kontakte deswegen für 14 Tage unter Quarantäne stehen.

Regeln für Kontaktpersonen von der Liste in der Übersicht:

Sie sind unter Quarantäne gestellt. Diese Quarantäne endet mit Ablauf des 14. Tages nach Ihrem letzten Kontakt mit der infizierten Person, wenn Sie keine Symptome entwickeln.

Wenn Sie Symptome entwickeln, informieren Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Es wird ein Abstrich veranlasst. Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock zu unterstützen.

Merkblatt für Infizierte mit Kontaktliste

Merkblatt für Kontaktpersonen

Allgemeinverfügung mit Quarantäne- und Mitwirkungsregeln

Allgemeinverfügung (Verlängerung)
Quelle: Landkreis Rostock