Überbrückungshilfe III – Wichtige Hilfe für Betriebe
Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin, schätzt ein: „Insbesondere die Vereinfachung des Zugangskriteriums 30-prozentiger Umsatzrückgang, aber auch die Ankündigung von Abschlagszahlungen bis 100.000 Euro sowie ein erweiterter Fixkostenkatalog stellen eine erhebliche Verbesserung gegenüber den Vorgängerprogrammen dar“. Gleichzeitig fordert Siegbert Eisenach: „Umso wichtiger ist es, noch bestehende Unklarheiten bei Begriffsdefinitionen zu klären und die Antragsplattform startbereit zu stellen, um umgehend die Abschlagszahlungen leisten zu können“.
Insbesondere der stationäre Einzelhandel läuft Gefahr, durch den nun verlängerten Lockdown in erhebliche Liquiditätsengpässe zu geraten.
"Wir begrüßen die Ausweitung der Abschreibungsmöglichkeiten", so Eisenach weiter. Die Saisonware kann nun zu 100 Prozent abgeschrieben werden. Sie stellt nun zusammen mit weiteren Fixkosten die Basis des bis zu 90-prozentigen Zuschusses. „Damit folgte der Bund den Forderungen der IHK-Organisation, um nicht nur mittelfristig eine steuerliche Unterstützung, sondern möglichst kurzfristig einen Liquiditätszuwachs zu erzielen.“
Die IHK zu Schwerin empfiehlt den Unternehmen, sich wegen der aktuellen Anpassung der Überbrückungshilfe III mit ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
In diesem Zusammenhang informiert die IHK auch, dass für Betriebe des stationären Einzelhandels bereits jetzt bis zum 31.03.2021 die Möglichkeit besteht, bei der GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) ein zunächst zins- und tilgungsfreies Darlehen zu beantragen, das z.B. auch für anstehende Wareneinkäufe genutzt werden kann.
Die IHK-Corona-Hotline unter 0385 5103-103 sowie die Internetseiten http://www.ihkzuschwerin.de nutzen Sie bitte für Ihre Fragen und weitere Informationen.