Land finanziert Teil der Überbrückungshilfe III vor
Nach aktueller Ankündigung des Bundes sollen Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III im Februar 2021 und reguläre Auszahlungen im März 2021 erfolgen.
Vorfinanzierung bemisst sich an betrieblichen Fixkosten
Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021. „Die Mittel dienen der Finanzierung der laufenden Ausgaben, wenn die Überbrückungshilfe III des Bundes noch nicht vollständig verfügbar ist“, so Glawe weiter. Die bei der Bemessung berücksichtigungsfähigen Fixkosten sind in Anlehnung an den Katalog der Überbrückungshilfe III festgelegt. Dazu zählen u.a. betriebliche Mieten und Pachten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung sowie Ausgaben für Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben. „Sofern trotz Schließung Personal im Unternehmen tätig ist, werden zusätzlich Personalkosten mit einer Pauschale berücksichtigt“, sagte Glawe. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021, maximal 200.000 Euro. Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei.Antragsberechtigt sind Unternehmen, die aufgrund der Ersten Änderung der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern seit dem 16. Dezember 2020 zusätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen wurden. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Für die Finanzierung sind 20 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.
Anträge bei der GSA einreichen
Bewilligungsstelle ist die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3 in 19055 Schwerin. „Die Antragstellung erfolgt im eigenen Namen. Die Einbindung eines prüfenden Dritten ist nicht erforderlich“, sagte Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 28.02.2021. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der GSA unter http://www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.